BPOL NRW: 250 Tage Haft – Bundespolizei nimmt 38-Jährigen fest und beschlagnahmt Kokain

Am gestrigen Donnerstagmittag (6. März) kontrollierten Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Die Überprüfung seiner Personalien zeigte, dass eine Staatsanwaltschaft bereits vor vier Jahren Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Gegen 12:40 Uhr unterzogen Bundespolizisten, im Rahmen ihrer Streifentätigkeit im Gelsenkirchener Hauptbahnhof, einen 38-Jährigen einer Personenkontrolle. Den Beamten gegenüber wies der deutsche Staatsbürger sich mit seinem Personalausweis aus. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Münster per Haftbefehl nach ihm suchen ließ. Das Amtsgericht Münster verurteilte den Mann bereits im Juli 2018, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in sechs Fällen, zu einer ursprünglichen Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten. Nun bestand noch eine Restfreiheitsstrafe von 250 Tagen. Da der Gesuchte sich der Haftantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Münster zur Festnahme ausgeschrieben. Die Beamten nahmen den Münsteraner fest und führten ihn anschließend dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte bei der Durchsuchung seines Rucksackes zwei Konsumeinheiten Kokain auf und beschlagnahmten diese. Zur Herkunft der Drogen machte der 38-Jährige keine Angaben. Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen führten die Beamten den Deutschen einer Justizvollzugsanstalt zu. Er wird sich zudem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.