BPOL NRW: Drei Festnahmen am Sonntag – Fahndungserfolg durch Bundespolizei

Am gestrigen Sonntag (23.03.2025) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf gleich drei Reisende fest, nach denen gesucht wurde. Am Sonntagmorgen wurde zu Beginn ein 40-jähriger Deutscher kontrolliert, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Hier stellten die Beamten fest, dass der Mann im Juli 2024 durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Erschleichens von Leistungen per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Im Juli 2023 wurde er rechtskräftig verurteilt, hatte sich der Strafvollstreckung jedoch entzogen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 550 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Dortmunder die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 55 Tagen abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen. Eine Stunde später kontrollierten die Bundespolizeibeamten einen 58-jährigen Deutschen, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei vorstellte. Hier wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag. Im Januar 2024 wurde dieser wegen Körperverletzung gegen den bereits im Januar 2020 Verurteilten erlassen. Auch dieser Mann hatte sich der Strafvollstreckung entzogen. Der Duisburger konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 33 Tagen ebenfalls durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.320 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Reise fortsetzen. Zuletzt wurde Sonntagnachmittag ein Niederländer festgestellt, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass gegen den 45-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve vorlag. Diese hatte im September 2024 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den im März 2024 Verurteilten ausgestellt. Die Geldbuße in Höhe von 40 Euro konnte auch der in den Niederlanden lebende Mann vor Ort begleichen und somit die Erzwingungshaft in Höhe von zwei Tagen abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.