Verfassungswidrige Kennzeichen am Hauptbahnhof Schwerin
Ein 34-Jähriger zeigte sich im Rahmen einer Kontrolle gegenüber den eingesetzten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Schwerin aggressiv und propagierte verfassungswidrige Parolen.
Am gestrigen Abend unterzogen Bundespolizisten einen 34-jährigen Mann einer Personenkontrolle. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann in zehn Fällen durch verschiedene Staatsanwaltschaften wegen Diebstahls, besonders schweren Fall des Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen und Betrugs zur Ermittlung seines Wohnortes ausgeschrieben war. Der Mann zeigte sich während der Kontrolle verbal aggressiv und bedrohte die Beamten. Im weiteren Verlauf gestikulierte und äußerte der Mann verfassungswidrige Parolen.
Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 3,68 Promille. Der Mann war zeitlich und örtlich orientiert. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen erteilten die Polizeibeamten ihm einen Platzverweis für den Schweriner Hauptbahnhof.
Sie leiteten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Die weiteren Ermittlungen übernimmt zuständigkeitshalber die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin.
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