BPOLI MD: Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Am Dienstag, den 1. April 2025 kontrollierten Beamte einen 44-Jährigen um 11:56 Uhr auf dem Bahnsteig 5/6 im Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass gegen ihn ein Vollstreckungs-haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vorlag. Wegen des Verwen-dens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilte ihn das Amtsgericht Ingolstadt im Oktober des vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 1200 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfrei-heitsstrafe von 80 Tagen. Weder zahlte er den auferlegten Betrag, noch stellte er sich der Haftstrafe. Zudem war er unbekannten Aufenthaltes. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Ingolstadt am 24. März 2025 den Haftbefehl. Dies eröffneten die Beamten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag konnte der Deutsche abermals nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde erhielt abschließend Kenntnis vom Vollzug des Haftbefehls.
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