BPOLI MD: Verurteilt wegen Besitzes von Betäubungsmitteln: 2100 Euro Geldstrafe konnten nicht gezahlt werden, 45-Jähriger muss in Haft
Am Montag, den 7. April 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 19:26 Uhr einen 45-Jährigen auf Bahnsteig eins des Stendaler Hauptbahnhofes. Der Mann, welcher keine Reiseabsichten hatte, wies sich mit einem vorläufigen Personalausweis aus. Bei dem anschließen-den Abgleich seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass gegen den Deutschen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorlag. Bereits im Februar 2024 verurteilte ihn das Amtsgericht Düsseldorf wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 2100 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen. Weder zahlte der Gesuchte den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich der Haftstrafe. Folglich erließ die besagte Staatsanwaltschaft am 20. März dieses Jahres den Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Verurteilten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Den haftabwendenden Betrag konnte der Mann nicht aufbringen. Er wurde demnach in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls informiert.
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