BPOL NRW: 2.250,- Euro Geldstrafe – Bundespolizei verhaftet Verurteilten
Am Samstagvormittag (12. April) überprüften Bundespolizisten einen Mann im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Dabei stellte sich heraus, dass eine Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Die geforderte Summe konnte der Gesuchte nicht aufbringen, sodass ihn die Beamten festnahmen.
Gegen 11:35 Uhr wurden Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit im Hauptbahnhof Gelsenkirchen auf einen 47-Jährigen aufmerksam und unterzogen ihn einer Personenkontrolle. Der deutsche Staatsbürger händigte den Einsatzkräften seinen Personalausweis aus, wodurch seine Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Die Überprüfung seiner Personalien offenbarte, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Remscheid hatte den Mann aus Witten im Dezember 2023 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu je 50,- Euro verurteilt.
Bisher hatte der Gesuchte weder die geforderte Summe von 2.250,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt, noch sich dem Strafantritt gestellt. Aus diesem Grund wurde der Deutsche durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal zur Festnahme ausgeschrieben.
Die Bundespolizisten konfrontierten den 47-Jährigen mit dem Haftbefehl, nahmen ihn fest und führten ihn der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu. Vor Ort gab er an, dass er die Geldstrafe nicht aufbringen könne. Infolgedessen führten die Einsatzkräfte den Wittener für voraussichtlich 45 Tage einer Justizvollzugsanstalt zu.
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