Bundespolizeidirektion München: Polizeibekannter Vater ohne Sorgerecht und Führerschein/ Bundespolizei verhindert Kindesentziehung
Am Sonntag (13. April) hat die Bundespolizei einen rumänischen Fahrzeuglenker gestoppt, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Transporters saß, mit dem er seine Tochter unerlaubt nach Rumänien bringen wollte. Die Beamten erkannten jedoch die Fahndungsausschreibung zur Ausreiseuntersagung und übergaben das Mädchen schließlich an das Jugendamt.
Eine Streife der Bundespolizei stoppte in der Nacht auf Sonntag an der Autobahnausfahrt Lindau (BAB 96) einen Transporter mit Freiburger Zulassung. Das Fahrzeug war mit dem 40-jährigen rumänischen Fahrer, seiner 14-jährigen deutschen Tochter sowie der 58-jährigen rumänischen Beifahrerin, der Großmutter des Mädchens, besetzt. Es war anzunehmen, dass die Personen mit dem voll beladenen Wagen über Wien nach Rumänien reisen wollten.
Die Beamten fanden bei der Überprüfung des Mannes heraus, dass dieser bereits wegen Gewalt- und Rauschgiftdelikten sowie Diebstählen polizei- und justizbekannt ist. Außerdem hatte das Amtsgericht Freiburg dem Vater und der getrenntlebenden Mutter des Mädchens das Sorgerecht entzogen und die Vormundschaft angeordnet. Den Eltern sowie Dritten wurde durch den Beschluss untersagt, die 14-Jährige außer Landes zu bringen. Dementsprechend war auch für den Teenager im Fahndungssystem eine Ausreiseuntersagung von Schutzbedürftigen hinterlegt.
Weiterhin ermittelten die Bundespolizisten, dass der Fahrzeuglenker nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte, da ihm diese bereits vor vier Jahren entzogen wurde. Die Bundespolizisten stellten außerdem den bei der Durchsuchung gefundenen und im Bereich der Lichtbildseite manipulierten rumänischen Reisepass des 40-Jährigen sicher.
Die beiden Rumänen wurden wegen Entziehung Minderjähriger angezeigt. Der Mann wird sich außerdem wegen Veränderns von amtlichen Ausweisen sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Lindau wurden die beiden Beschuldigten, die über eine Meldeadresse in Deutschland verfügen, auf freien Fuß entlassen. Die Beamten untersagten dem Mann jedoch mangels Fahrerlaubnis die Weiterfahrt mit dem Transporter.
Die Bundespolizisten übergaben das Mädchen in die Obhut des Jugendamtes Lindau.
Rückfragen bitte an:
Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.
Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.
Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.
Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
oder oben genannter Kontaktadresse.