BPOLI BHL: Zahlungsunfähigkeit führt zur Einlieferung

Bei der Einreisekontrolle eines grenzüberschreitenden Linienbusses am Grenzübergang Breitenau, wurde am 14. April 2025 gegen 18:50 Uhr ein 26- jährige Niederländer einer Fahndungsüberprüfung unterzogen. Heraus kam ein Fahndungstreffer - Haftbefehl des Amtsgerichtes Regensburg, aus dem Jahr 2022 wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ausgeschrieben war er zu 72 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder er wendet diese durch Zahlung von insgesamt 5.135, 80 Euro ab. Aufgrund der Zahlungsunfähigkeit wurde er in die JVA Dresden eingeliefert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel Pressesprecher Frank Rehbein Telefon: 03 50 23 - 676 505 E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea@polizei.bund.de