BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 31-Jährigen mit zwei Haftbefehlen am Duisburger Hauptbahnhof fest

Am Dienstagnachmittag (15. April 2025) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 31-jährigen Deutschen am Duisburger Hauptbahnhof. Im Rahmen einer Identitätsprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Um 15.15 Uhr wurde der 31-jährige Deutsche im Personentunnel des Duisburger Hauptbahnhofes angetroffen und durch die Beamten kontrolliert. Nach Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Bochum gegen den 31-Jährigen zwei Haftbefehle erlassen hatte. Der Mann war zuvor einer Gerichtsverhandlung wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung ferngeblieben, was zu einem Erlass eines Untersuchungshaftbefehls führte. Zudem lag gegen den 31-jährigen Deutschen ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Beleidigung vor. Die fällige Geldstrafe in Höhe von 900,00 Euro konnte dieser nicht begleichen. Der Festgenommene wurde am heutigen Tag einem Haftrichter beim Amtsgericht Bochum vorgeführt. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Pressestelle POMin Elisa-Maria Halbach Telefon: +49 (0) 211 179276-151 Mobil: +49 (0) 175 4338127 E-Mail: presse.d@polizei.bund.de Bismarckstraße 108 40210 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.