BPOL NRW: Haftbefehl am Flughafen Niederrhein vollstreckt; 30-Jähriger zahlt Geldstrafe bei der Bundespolizei ein

Einen 30-jährigen Niederländer kontrollierte die Bundespolizei am Samstagmorgen, 19. April 2025 bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Fes (Marokko). Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass gegen die Person ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster -Zweigstelle Bocholt- zur Strafvollstreckung wegen Diebstahl vorliegt. Durch Zahlung der fälligen Geldstrafe in Höhe von 600 Euro konnte der Verurteilte die ihm drohende 30-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Niederländer weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.