Pressemeldung des Polizeikommissariat Jever vom 25.04. bis 27.04.2025
Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Am 25.04.2025, gegen 12:35 Uhr kontrollierten Beamte des
Polizeikommissariats Jever einen 49-jährigen Fahrzeugführer, der mit
seinem PKW die Schillerstraße in Jever befuhr. Bei Überprüfung der
Fahrtüchtigkeit des Mannes stellten einige Auffälligkeiten fest,
welche auf den zu vorigen Konsum von Betäubungsmitteln hindeuten
könnten. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv
auf Kokain. Demnach wurde eine Blutentnahme angeordnet und von einem
Arzt durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer
untersagt. Gegen diesen wurde ein entsprechendes
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Kind
Am 27.04.2025 kam es gegen 18:03 zu einem Verkehrsunfall zwischen
einem PKW und einem Radfahrer an der Kreuzung Bahnhofstraße/An der
alten Bundesstraße in Schortens.
Ein 74-jähriger Mann aus Jever befuhr mit seinem PKW die Straße an
der alten Bundesstraße in Fahrtrichtung Schortens. An der dortigen
Kreuzung mit der Bahnhofstraße beabsichtigte er nach links
abzubiegen. Hierbei übersah er ein 11-jähriges Kind, welches die
Bahnhofstraße bei Grünlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger und
Radfahrer kreuzte. Es kam zum Zusammenstoß, wodurch das Kind sich
leicht verletzte. Am Fahrrad des Kindes und am PKW entstanden
kleinere Sachschäden.
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung
Am 26.04.2025 wurde gegen 02:26 Uhr durch Mitarbeiter des
Sicherheitsdienstes der Diskothek in Schortens eine sich äußerst
aggressiv verhaltende Person mitgeteilt. Diese sei bereits mehrfach
aus der Diskothek verwiesen worden und käme dem Verweis nicht nach.
Bei Eintreffen der Beamten verweigert der 19-jährige Heranwachsende
die Personalienangabe und zeigt sich verbal aggressiv. Gegen weitere
Maßnahmen der Identitätsfeststellung widersetzte er sich erheblich
und versuchte die Beamten zu schlagen. Während der im Anschluss
erfolgten Verbringung des jungen Mannes zum Polizeikommissariat Jever
trat er mehrfach um sich, spuckte in den Funkstreifenwagen und biss
einem 25-jährigen Polizeibeamten in den Arm. Im Bereich des
Polizeigewahrsams zeigte er sich weiterhin aggressiv, spuckte in
Richtung der Beamten und beleidigte diese.
Aufgrund des Verdachtes auf eine vorhandene Beeinflussung durch
Alkohol und Drogen wurde zum Zwecke des anstehenden Strafverfahrens
durch die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme angeordnet. Auch
hierbei versucht der 19-jährige den durchführenden Arzt sowie die
Beamten anzuspucken.
Die Blutentnahme musste mit Zwang durchgesetzt werden. Den
Beschuldigten erwarten Strafverfahren wegen Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte, Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte,
Beleidigung und Bedrohung.
Verkehrsunfall mit leichtverletzten Personen in Jever
Am 26.04.2025 kam es gegen 11:57 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen
zwei beteiligten PKW auf der Mühlenstraße in Jever.
Ein 21-jähriger Mann aus Leer (Ostfriesland) befuhr mit seinem PKW
die Mühlenstraße in Richtung stadtauswärts. Auf Höhe der
Augustenstraße bog er nach links ab, ohne den entgegenkommenden,
bevorrechtigten 73-jährigen PKW-Fahrer aus dem Wangerland durchfahren
zu lassen. Es kam deshalb zum Zusammenstoß, bei welchem erheblicher
Sachschaden an beiden PKW verursacht wurde. Zudem verletzten beide
Fahrzeugführer sich leicht. Da beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit
waren, wurden sie durch Abschleppunternehmen geborgen und
abtransportiert.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 26.04.2025, gegen 22:15 Uhr händigte ein 28-jähriger
Fahrzeugführer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen
außerhalb der EU ausgestellten Führerschein sowie einen
internationalen Führerschein aus. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass
der Fahrzeugführer bereits seit zwei Jahren in Deutschland lebt.
Somit muss er sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
verantworten, denn es gilt Folgendes: Außerhalb der EU ausgestellte
Führerscheine sind in Deutschland lediglich sechs Monate nach
Begründung eines "ordentlichen Wohnsitzes" gültig. Danach müsste man
seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen oder, je nach
Ausstellungsland, eine erneute Führerscheinprüfung ablegen. Ein
internationaler Führerschein verlängert hierbei nicht die Gültigkeit,
sondern dient lediglich als Übersetzung des nationalen Führerscheins.Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
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