Pressemeldung des Polizeikommissariat Jever vom 25.04. bis 27.04.2025

Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln Am 25.04.2025, gegen 12:35 Uhr kontrollierten Beamte des Polizeikommissariats Jever einen 49-jährigen Fahrzeugführer, der mit seinem PKW die Schillerstraße in Jever befuhr. Bei Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des Mannes stellten einige Auffälligkeiten fest, welche auf den zu vorigen Konsum von Betäubungsmitteln hindeuten könnten. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Kokain. Demnach wurde eine Blutentnahme angeordnet und von einem Arzt durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer untersagt. Gegen diesen wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Kind Am 27.04.2025 kam es gegen 18:03 zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Radfahrer an der Kreuzung Bahnhofstraße/An der alten Bundesstraße in Schortens. Ein 74-jähriger Mann aus Jever befuhr mit seinem PKW die Straße an der alten Bundesstraße in Fahrtrichtung Schortens. An der dortigen Kreuzung mit der Bahnhofstraße beabsichtigte er nach links abzubiegen. Hierbei übersah er ein 11-jähriges Kind, welches die Bahnhofstraße bei Grünlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger und Radfahrer kreuzte. Es kam zum Zusammenstoß, wodurch das Kind sich leicht verletzte. Am Fahrrad des Kindes und am PKW entstanden kleinere Sachschäden. Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung Am 26.04.2025 wurde gegen 02:26 Uhr durch Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Diskothek in Schortens eine sich äußerst aggressiv verhaltende Person mitgeteilt. Diese sei bereits mehrfach aus der Diskothek verwiesen worden und käme dem Verweis nicht nach. Bei Eintreffen der Beamten verweigert der 19-jährige Heranwachsende die Personalienangabe und zeigt sich verbal aggressiv. Gegen weitere Maßnahmen der Identitätsfeststellung widersetzte er sich erheblich und versuchte die Beamten zu schlagen. Während der im Anschluss erfolgten Verbringung des jungen Mannes zum Polizeikommissariat Jever trat er mehrfach um sich, spuckte in den Funkstreifenwagen und biss einem 25-jährigen Polizeibeamten in den Arm. Im Bereich des Polizeigewahrsams zeigte er sich weiterhin aggressiv, spuckte in Richtung der Beamten und beleidigte diese. Aufgrund des Verdachtes auf eine vorhandene Beeinflussung durch Alkohol und Drogen wurde zum Zwecke des anstehenden Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme angeordnet. Auch hierbei versucht der 19-jährige den durchführenden Arzt sowie die Beamten anzuspucken. Die Blutentnahme musste mit Zwang durchgesetzt werden. Den Beschuldigten erwarten Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung. Verkehrsunfall mit leichtverletzten Personen in Jever Am 26.04.2025 kam es gegen 11:57 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei beteiligten PKW auf der Mühlenstraße in Jever. Ein 21-jähriger Mann aus Leer (Ostfriesland) befuhr mit seinem PKW die Mühlenstraße in Richtung stadtauswärts. Auf Höhe der Augustenstraße bog er nach links ab, ohne den entgegenkommenden, bevorrechtigten 73-jährigen PKW-Fahrer aus dem Wangerland durchfahren zu lassen. Es kam deshalb zum Zusammenstoß, bei welchem erheblicher Sachschaden an beiden PKW verursacht wurde. Zudem verletzten beide Fahrzeugführer sich leicht. Da beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit waren, wurden sie durch Abschleppunternehmen geborgen und abtransportiert. Fahren ohne Fahrerlaubnis Am 26.04.2025, gegen 22:15 Uhr händigte ein 28-jähriger Fahrzeugführer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen außerhalb der EU ausgestellten Führerschein sowie einen internationalen Führerschein aus. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass der Fahrzeugführer bereits seit zwei Jahren in Deutschland lebt. Somit muss er sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, denn es gilt Folgendes: Außerhalb der EU ausgestellte Führerscheine sind in Deutschland lediglich sechs Monate nach Begründung eines "ordentlichen Wohnsitzes" gültig. Danach müsste man seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen oder, je nach Ausstellungsland, eine erneute Führerscheinprüfung ablegen. Ein internationaler Führerschein verlängert hierbei nicht die Gültigkeit, sondern dient lediglich als Übersetzung des nationalen Führerscheins.Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Mozartstraße 29 26382 Wilhelmshaven Telefon: 04421 942-104 Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216 E-Mail: pressestelle@pi-whv.polizei.niedersachsen.de