W- Mit dem E-Scooter unterwegs – Kontrollen in Wuppertal
Der E-Scooter ist das neueste Massenverkehrsmittel auf den Straßen im
Bergischen Städtedreieck. Diese Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) werden
sowohl im Privatbesitz gefahren, als auch durch Mietfirmen angeboten.
Bei der Nutzung gilt es nicht nur, sich an die Straßenverkehrsordnung
zu halten, sondern auch praktische Regeln zu beachten.
- Fahren darf man nur mit gültiger Versicherungsplakette
- Mindestalter zum Führen 14 Jahre (Achtung: Verleiher geben ein
anderes Mindestalter zum Ausleihen vor: 18 Jahre)
- Nutzung elektronischer Geräte (z.B. Handy) ist verboten
- Es darf auf Fahrradwegen gefahren werden. Ist keiner vorhanden muss
auf der Straße gefahren werden.
- Der Gehweg und Fußgängerzonen sind tabu.
- E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport
oder Anhänger sind nicht gestattet.
- Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben
Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.
Um unter anderem diese Regeln zu überprüfen, hat der Verkehrsdienst
der Polizei Wuppertal am 30.04.2025 Schwerpunkkontrollen
durchgeführt. Im Wuppertaler Stadtgebiet kontrollierten die
Beamtinnen und Beamten von 10-18 Uhr insgesamt knapp 80 eKFs. Dabei
wurden insgesamt 41 Verstöße festgestellt, die sich auf die Bereiche
Technik (12), Wegenutzung (10), Personenbeförderung (17) und
Missachten eines Rotlichts (2) verteilten.
Die Beamten nutzten die Möglichkeit mit den E-Scooter-Fahrern ins
Gespräch zu kommen und auf die Möglichkeiten hinzuweisen, wie man
sich durch richtiges Verhalten im Straßenverkehr schützen kann.Rückfragen bitte an:
Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284-2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de
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