BPOL NRW: 514 Tage Freiheitsstrafe – Herrenlose Tasche führt Bundespolizei zu Mehrfachstraftäter
Am gestrigen Nachmittag (5. Mai) wurden Bundespolizisten über ein herrenloses Gepäckstück im Hauptbahnhof Dortmund in Kenntnis gesetzt. Nach kurzer Zeit trafen die Einsatzkräfte auf den Besitzer der Tasche. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich schließlich heraus, dass diverse Staatsanwaltschaften nach ihm suchen ließen und bereits vier Haftbefehle gegen ihn bestanden.
Gegen 16:20 Uhr wurde das Bundespolizeirevier über eine herrenlose Tasche in der Haupthalle des Dortmund Hauptbahnhof informiert. Die Einsatzkräfte begaben sich umgehend zu der Örtlichkeit und sperrt den unmittelbaren Bereich um das Gepäckstück zunächst ab. Nur nach wenigen Minuten kam ein 53-Jähriger auf die Beamten zu und gab sich als Eigentümer des Gepäckstücks zu erkennen. Nach einer kurzen Befragung und einer Videoauswertung führten die Uniformierten den kosovarischen Staatsbürger zur Feststellung seiner Identität der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Dortmund zu. Während der Befragung hatte der Mann angegeben, dass er sich nur etwas zu Essen kaufen wollte und die Tasche deswegen an einer Sitzgruppe hat stehen lassen.
In der Dienststelle stellten die Polizisten die Identität des Wohnungslosen mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest. Ermittlungen ergaben, dass diverse Staatsanwaltschaften nach dem Kosovaren und seinem Aufenthaltsort fahnden ließen. Unter anderem hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück vier Haftbefehle gegen ihn erlassen. Die Amtsgerichte Lingen, Osnabrück und Zeven verurteilten den 53-Jährigen bereits im Dezember 2022 und Januar 2023, wegen Beleidigung in drei Fällen, Diebstahls in zwei Fällen, versuchtem Diebstahls, räuberischen Diebstahls, Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen in Tatmehrheit mit versuchter Nötigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 514 Tagen, von ursprünglich rund viereinhalb Jahren.
Zudem zeigten die Überprüfungen, dass der Verurteilte sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.
Ein Datenabgleich in einem polizeilichen System zeigte den Beamten auch, dass der Reisepass des Wohnungslosen mit anderen Personalien versehen war, als die mit denen er per Haftbefehl gesucht wurde. Auf Nachfrage gab der Gesuchte an, dass er seinen Vornamen bei einer kosovarischen Behörde legal habe wechseln lassen.
Nachdem der Polizeibekannte seine Frau über seinen Verbleib informiert hatte, führten die Uniformierten ihn einer Justizvollzugsanstalt zu. Zudem leiteten die Bundespolizisten gegen den 53-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ein.
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