BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt zwei Reisende fest und zieht Geldstrafen ein

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Dienstagnachmittag (06.05.2025) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Niederländer fest. Der 56-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht. Diese hatte im Oktober 2024 einen Haftbefehl wegen zweifacher fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr erlassen. Demnach wurde der Gesuchte im April 2024 rechtskräftig verurteilt. Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen konnte von dem Mann abgewendet werden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Danach setzte er seine Reise fort. Dienstagabend nahmen die Bundespolizeibeamten dann einen weiteren Niederländer fest. Nach dem 36-Jährigen, der beabsichtigte, nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate zu fliegen, wurde in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft Traunstein (Bayern) gefahndet. Im Januar dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den im November 2024 Verurteilten ausgestellt. Dank eines Familienangehörigen jedoch konnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen ebenfalls abwenden, indem die Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro beglichen wurde. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.