BPOLI MD: Polizeikontrolle führt zu fünf Strafanzeigen und Vollstreckung von zwei Haftbefehlen: Angehörige zahlen 5100 Euro und verhindern lange Haft
Am Freitag, den 9. April 2025 wurde die Bundespolizei in Halle (Saale) um 15:50 Uhr über eine verbale und physische Attacke am Hauptbahnhof informiert und wollte die beschriebene Person kontrollieren. Der 38-Jährige zeigte sich von Anfang an sehr unkooperativ und aggressiv gegenüber der Streife. Die mehrmaligen Aufforderungen, sich auszuweisen, ignorierte er. Während der Durchsuchung seiner Umhängetasche bedrohte er einen Bundespolizisten, ging unvermittelt auf ihn zu und holte zu einem Kopfstoß aus. Der Deutsche musste zu Boden gebracht und gefesselt werden. Für alle weiteren strafprozessualen Maßnahmen wurde er auf die Dienststelle gebracht. Auf dem Weg dorthin versuchte er die Beamten mehrfach zu treten und mit diversen Kopfstößen zu treffen. Zudem sperrte er sich, ließ sich mehrfach fallen, beleidigte die Bundespolizisten mit ehrverletzenden Worten und bedrohte sie weiter. Aufgrund seines Handelns verletzten sich zwei Einsatzkräfte leicht, waren aber weiter dienstfähig. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,03 Promille. Während der Durchsuchung wurde ein auf ihn ausgestellter Bundespersonalausweis festgestellt, womit die Identität des Mannes zweifelsfrei feststand. Bei der sich anschließenden fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei kam heraus, dass die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) gleich mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen nach dem Mann suchte. Demnach hatte das Amtsgericht Halle (Saale) ihn zum einen bereits im November 2022 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Zudem kam durch einen Richter des genannten Amtsgerichts im Mai 2024 eine weitere Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hinzu. Hier lautete das Strafmaß 4200 Euro Geld- beziehungsweise 210 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Gesuchte sich, trotz ordnungsgemäßer Ladungen, nicht den Strafantritten gestellt hatte, ergingen im März und Oktober vergangenen Jahres die beiden Haftbefehle. Diese eröffneten die Bundespolizisten den Mann. Er nahm Kontakt zu seiner Familie auf, welche den Betrag in Höhe von 5100 Euro aufbringen konnte. Nachdem die Zahlung um 19:10 Uhr getätigt wurde, konnte der Verurteilte die Dienststelle wieder verlassen, jedoch mit neuen Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen-, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Körper-verletzung im Gepäck.
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