BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet flüchtigen Angeklagten
Anstatt in die Türkei führte die Ausreisekontrolle der Bundespolizei am Flughafen Paderborn-Lippstadt einen 49-Jährigen direkt ins Gefängnis.
Am frühen Sonntagmorgen (11. Mai) legte der Deutsche seinen Ausweis zur Kontrolle für den Flug nach Antalya vor. Die kontrollierenden Beamten stellten dabei fest, dass das Amtsgericht Korbach mit Haftbefehl nach dem Mann suchte. Er war im Februar nicht zu einer Gerichtsverhandlung wegen Betruges erschienen, eine polizeiliche Vorführung blieb erfolglos. Der Mann aus Waldeck hatte 2023 als Inhaber eines Fahrzeughandels Anzahlungen über 6000 Euro für einen Anhänger kassiert, obwohl er den nicht liefern konnte.
Er wurde verhaftet, dem Amtsgericht Paderborn zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt und noch am gleichen Tag in die Justizvollzugsanstalt Bielefeld eingeliefert.
Hintergrund: Der Vollstreckung des Haftbefehls vorausgegangen war die Übermittlung der Fahndung durch die Auswertung von PNR-Daten (Passenger Name Records, deutsch: Fluggastdaten) durch das Bundeskriminalamt.
Seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die PNR-Daten für grenzüberschreitende kommerzielle Flüge dem Bundeskriminalamt zu übermitteln. Das Bundeskriminalamt überprüft diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt.
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