Über ein halbes Jahr vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an der deutsch – niederländischen Grenze in Niedersachsen
Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden führt die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover diese seit nunmehr siebeneinhalb Monaten durch und verzeichnet seit Beginn der Kontrollen insgesamt 1113 unerlaubte Einreisen. 730 Personen mussten zudem an der Grenze zurückgewiesen werden.
Im Detail kam es in der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim zwischen dem 16. September 2024 bis einschließlich dem 30. April 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu folgenden Feststellungen*:
- 1113 unerlaubte Einreisen, inkl. Versuche i. S. d.
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) - 730 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen)
i. S. d. AufenthG - 42 festgenommene Schleuser i. S. d. AufenthG - 65 Personen mit Wiedereinreisesperre - 296 Vollstreckungen offener HaftbefehleHintergrund:
Die bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit 16. September 2024 vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen werden weiter fortgesetzt. Auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 erfolgen die Kontrollen ab sofort auch unter Anwendung der Regelungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG.
Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass die Grenzbehörde gegenüber Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat eine Einreiseverweigerung bzw. gegenüber Schutzsuchenden nach erfolgter Einreise eine Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat gem. § 18 Abs. 3 AsylG verfügen kann. In Deutschland gelten derzeit unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.
Erkennbar vulnerable Personen, wie zum Beispiel Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder sichtbar Schwererkrankte, können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.
Wie bisher trifft die Bundespolizei alle erforderlichen Maßnahmen, um die Durchführung der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen zu gewährleisten. Sofern einsatztaktisch erforderlich, werden die einsatzführenden Dienststellen der Bundespolizei auch weiterhin von Unterstützungskräften, insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, personell verstärkt.
Maßnahmen zur temporären Kräfteintensivierung werden hierbei stetig geprüft und umgesetzt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns aus einsatztaktischen Erwägungen heraus nach wie vor nicht zu konkreten Einsatzstärken äußern werden.
Auch weiterhin gilt: Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengenbinnengrenzen werden lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr durchgeführt. Auch wenn dem Anschein nach keine uniformierten Kräfte vor Ort sein sollten, bedeutet das daher nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist.
Die Maßnahmen werden wie bisher eng mit den jeweiligen Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie dem Zoll abgestimmt.
Aufgrund der Erfahrungen der Bundespolizei vor Ort können temporäre Einschränkungen in Bezug auf den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr nicht ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen der Grenzkontrollen werden jedoch stets unter Wahrung des Ausgleiches zwischen der Leichtigkeit des grenzüberschreitenden Straßen- und Schienenverkehrs sowie dem Auftrag zur Verhinderung der unerlaubten Einreise nach Deutschland auf ein vertretbares Maß beschränkt.
Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6024921
*Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich März 2025. Die Daten des Monats April 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
Rückfragen bitte an:
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30163 Hannover
Angelika Kubik
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