BPOL NRW: Haftbefehl wegen eines Straßenverkehrsdelikts und Betruges – Bundespolizei verhaftet zwei gesuchte Männer

Am gestrigen Montagmorgen (12.05.2025) wurde durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ein türkischer Staatsangehöriger festgestellt, welcher sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Samsun/Türkei vorstellte. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem 46-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte zehn Tage zuvor einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Mai 2024 Verurteilten erlassen. Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Doch der in Krefeld lebende Mann konnte seine Heimreise fortsetzen, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.380 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 23 Tagen abwenden konnte. Montagnachmittag stellten die Bundespolizeibeamten einen weiteren türkischen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 35-Jährige von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gesucht wurde. Diese hatte im Dezember 2024 einen Haftbefehl wegen Betruges in zwei Fällen gegen den im Juni 2019 Verurteilten ausgestellt. Da sich der Mann der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Doch auch dieser Reisende konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 48 Tagen abwenden. Da sich der Mann jedoch mehr als zwei Jahre im Ausland aufhielt, war seine vorgelegte deutsche Niederlassungserlaubnis Kraft Gesetz erloschen. Er wurde daher in die Türkei zurückgewiesen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.