BPOL NRW: Vier Festnahmen am Wochenende – Fahndungserfolg durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (16.-18.05.2025).
Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagmorgen einen deutschen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Marsa Alam/Ägypten zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 39-Jährige von der Staatsanwaltschaft Bochum gesucht wurde. Im Dezember 2023 wurde durch diese ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensfahndung in Höhe von 467 Euro gegen den im November 2022 wegen Betruges Verurteilten erlassen.
Nach Beschlagnahme in Höhe von 450 Euro Bargeld konnte der Bochumer seine Reise fortsetzen.
Knapp eine Stunde später stellten die Bundespolizisten einen 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, der aus Palma de Mallorca/Spanien reiste. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg im Januar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges und veruntreuender Unterschlagung gegen den im Dezember 2021 Verurteilten erlassen hatte. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Der Duisburger konnte die Geldstrafe in Höhe von 120 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von acht Tagen abwenden.
Samstagabend kontrollierten die Beamten einen türkischen Staatsangehörigen, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach Kayseri/Türkei befand. Hier wurde festgestellt, dass der 56-Jährige von der Staatsanwaltschaft Krefeld gesucht wurde. Im April dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den bereits im September 2018 rechtskräftig Verurteilten ausgestellt. Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gemeldet hatte, wurde die Fahndung veranlasst.
Die Geldstrafe in Höhe von 120 Euro konnte auch durch den in Krefeld lebenden Mann beglichen und somit die viertägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. Die Ausreise wurde ihm im Anschluss gestattet.
Zuletzt stellte die Bundespolizei am Sonntagmittag einen kosovarischen Staatsangehörigen fest, der aus Pristina/Kosovo einreiste. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 33-Jährige von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht wurde. Im November 2024 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln sowie Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung erlassen. Demnach wurde er zu einer Freiheitstrafe in Höhe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, von der noch ein Restfreiheitsstrafe in Höhe von 31 Tagen verblieb.
Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der in Essen lebende Mann den Justizbehörden überstellt.
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