250522-1. Bilanz der „BAGU 2025“ – Bundesweite Kontrollaktion im Gewässer- und Umweltschutz

Zeit: 12.05.2025 bis 18.05.2025 Ort: Bundesweit (land- und wasserseitig auf den See- und Binnenwasserstraßen sowie in den Häfen) Bereits zum vierten Mal wurden die Kontrollen der "Bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz (BAGU)" durchgeführt. Die Wasserschutzpolizeien der Küsten- und Binnenländer stellten hierbei erneut Verstöße gegen nationale und internationale Übereinkommen im Bereich der Schifffahrt fest und leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren ein. In diesem Jahr lag die Federführung für die Aktion bei der Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen. Die Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizeien der Länder führten hierbei insgesamt 722 Kontrollen in der See- und Binnenschifffahrt durch. Näheres hierzu kann unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/6038603 eingesehen werden. Die Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei Hamburg kontrollierten insgesamt 24 Seeschiffe - in 19 Fällen beanstandeten sie einen oder mehrere Verstöße gegen das internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) und das Ballastwasserübereinkommen. Hintergrund sind unter anderem mangelhafte Ballastwassermanagementpläne sowie fehlerhafte Eintragungen in dem Ballastwasserkontrollbuch, welche eine Nachvollziehbarkeit der Einhaltung der geltenden Vorschriften nicht deutlich machen. Des Weiteren waren bei einzelnen Seeschiffen die bordeigenen Abfallkapazitäten zum Zeitpunkt der Kontrolle erschöpft, woraufhin eine Abgabe im Hafen Hamburg empfohlen wurde. Über den gesamten Kontrollzeitraum haben die Einsatzkräfte zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und mehrere Präventionsgespräche geführt. Es wurden Sicherheitsleistungen über 1.000 Euro eingezogen und Verwarngelder von knapp 200 Euro ausgesprochen. In einem Fall stellten die Polizeikräfte zudem fest, dass die Abwasserbehandlungsanlage eines unter portugiesischer Flagge fahrenden Stückgutschiffs nicht funktionstüchtig war und eine Einleitung des Abwassers demnach nicht zulässig. Da das Seeschiff über eine ausreichend große Tankkapazität zum Auffangen des Abwassers verfügte, durfte es den Hamburger Hafen nach seinem Aufenthalt wieder verlassen und beauftragte die Reparatur dieser Anlage. Darüber hinaus wurde ein Binnenmotorschiff im Hamburger Hafen überprüft, welches in Verdacht steht, eine Gewässerverunreinigung begangen zu haben. Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten am vergangenen Donnerstag eine Motorbarkasse, bei der das Bordpersonal Arbeiten an der Bordwand durchführte. Hierbei verunreinigten Lackstaub und Lacksplitter die angrenzende Wasserfläche. Die Polizeikräfte leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein. Weiterhin führten die Einsatzkräfte viele Präventionsgespräche mit dem Bordpersonal der Seeschiffe und machten auf geltende Vorschriften und Bestimmungen im Bereich des Meeres- und Umweltschutzes aufmerksam. Die diesjährigen Aktionstage haben erneut gezeigt, dass die Überwachung und Durchsetzung der nationalen und internationalen Übereinkommen ein bedeutsamer Bestandteil zum Schutz der maritimen Umwelt und der Sicherheit auf den Wasserstraßen ist. Wen. Rückfragen der Medien bitte an: Polizei Hamburg Laura Wentzien Telefon: 040 4286-56213 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de