BPOL NRW: Diebstahl mit Waffen: Bundespolizei stellt zwei Tatverdächtige
Am 23. Mai entwendeten zwei polnische Staatsangehörige in einem Drogeriemarkt Parfüm und Rasierklingen. Ein Tatverdächtiger entfernte sich vom Tatort, konnte später im Nahbereich gestellt werden.
Gegen 20:35 Uhr bat ein Ladendetektiv die Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof um Unterstützung. Über die Videoüberwachungsanlage der Filliale konnte der Mitarbeiter beobachten, wie zwei Männer ein Parfüm aus der Verpackung nahmen. Einer von ihnen steckte es dann in seine Jackentasche. Anschließend nahm der andere Rasierklingen und steckte sich diese ebenfalls in die Jackentasche. Beide verließen dann das Geschäft, ohne die Waren zu bezahlen.
Der Sicherheitsmitarbeiter konnte einen der beiden noch vor Ort stellen und bis zum Eintreffen der Bundespolizeistreife festhalten. Der zweite Tatverdächtige entfernte sich in unbekannte Richtung.
Da der 37-Jährige sich den Polizisten gegenüber nicht ausweisen konnte, wurde er zur Wache am Dortmunder Hauptbahnhof geführt.
Bei der Durchsuchung seiner Person wurde ein Ausweisdokument gefunden, sodass seine Identität zweifelsfrei feststand. Zum Sachverhalt wollte sich der Pole nicht äußern, machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wurde anschließend aus der Wache entlassen.
Kurze Zeit später konnte eine weitere Streife der Bundespolizei den zweiten Tatverdächtigen antreffen und kontrollieren. Da auch er angab, keine Ausweisdokumente mit sich zu führen, wurde die Kontrolle zur Feststellung seiner Identität in die Wache verlegt. Bei der Durchsuchung nach Ausweispapieren wurden in der Jackentasche ein Messer und Rasierklingen aufgefunden.
Das Messer und die Rasierklingen wurden durch die Einsatzkräfte beschlagnahmt. Eine Überprüfung der Daten des ebenfalls wohnungslosen Mannes ergab, dass mehrere Staatsanwaltschaften nach dem Aufenthaltsort des polizeibekannten Mannes suchen ließen.
Nachdem die Identität des polnischen Staatsbürgers zweifelsfrei feststand und er belehrt wurde, machte auch der 23-Jährige von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er konnte die Dienststelle anschließend wieder verlassen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und Diebstahls mit Waffen ein.
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