BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet drei Gesuchte – Einer kann die Geldstrafe nicht begleichen

Am vergangenen Wochenende (24.-25.05.2025) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf drei zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest. Am Samstagnachmittag wurde zunächst ein Afghane kontrolliert, der mit einem Flug aus Istanbul/Türkei einreiste. Während der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 26-Jährige bereits seit November 2021 durch die Staatsanwaltschaft Passau wegen unerlaubter Einreise per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im September 2021 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 890 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Kreis Recklinghausen lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 89 Tagen jedoch abwenden und seinen Weg fortsetzen. Kurze Zeit später stellten die Bundespolizeibeamten an der Sicherheitskontrolle im Flugsteig B des Flughafens Düsseldorf einen Italiener fest. Im Rahmen einer Identitätsfeststellung stellten die Beamten fest, dass der 50-Jährige von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gesucht wurde. Diese hatte im November 2024 einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Februar 2024 Verurteilten erlassen. Da der Mann unbekannten Aufenthaltes war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte der im Kreis Viersen lebende Mann jedoch nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen nicht abwenden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde er den Justizbehörden überstellt. Zuletzt stellte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag einen Deutschen fest, der aus Menorca/Spanien einreiste. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 36-Jährige von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wurde. Im Oktober 2024 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Betruges in zwei Fällen erlassen. Da der Verurteilte flüchtig war, wurde die Fahndung veranlasst. Die Geldstrafe in Höhe von 700 Euro konnte jedoch durch den in Mülheim an der Ruhr lebenden Mann beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen abgewendet werden. Danach setzte er seinen Heimweg fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.