BPOLI MD: Unzulässiges Ticket und Haftbefehl
Am Sonntag, den 25. Mai 2025 wurde die Bundespolizei in Stendal um 19:11 Uhr durch einen Zugbegleiter eines Intercityexpress, der von Berlin nach Stendal unterwegs war, über einen Mann informiert, welcher mit einem unzulässigen Fahrschein reiste. Entsprechend nahm eine Streife den 22-Jährigen nach Ankunft im Hauptbahnhof in Empfang und für die Identitätsfeststellung sowie die strafprozessuale Bearbeitung mit auf die Dienststelle. Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover. Demnach wurde der Staatenlose wegen des Erschleichens von Leistungen durch einen Richter des Amtsgerichtes Neustadt am Rübenberge bereits im Mai 2024 zu einer Geldstrafe von 800 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Da er unbekannten Aufenthaltes war und sich der Vollstreckung entzog, erging im April 2025 der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten und nahmen ihn fest. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, übergaben die Bundesbeamten den Mann an eine Justizvollzugsanstalt und informierten die ausschreibende Behörde entsprechend. Abschließend fertigten sie die Strafanzeige wegen des aktuell begangenen Betruges.
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