BPOL NRW: Bahnhöfe Essen und Recklinghausen – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Ein Dokument 250521-agv-sta-e_re.pdfPDF - 407 kB Die Bundespolizei wird an dem Wochenende vom 7. bis 9. Juni in den Hauptbahnhöfen Essen und Recklinghausen ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofverbot / Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. In den letzten Monaten verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen an den genannten Bahnhöfen. Die Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schlagringe, sicher. Gerade verbotene Gegenstände und Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Verbotszone. . Essen: BPOL NRW: Bundespolizei stellt Teleskopschlagstock und Drogen sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6039737 . Essen: Betäubungsmittel, Messer, Schlagring und per Haftbefehl gesucht - Bundespolizei nimmt 34-Jährigen fest https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6024193 . Recklinghausen: Bundespolizei beschlagnahmt Drogen und Einhandmesser von 43-Jährigem https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6007215 . Recklinghausen: Bundespolizei stellt Schwert im Hbf Recklinghausen sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5981942 Die Bahnhöfe in Essen und Recklinghausen zählen zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten im Ruhrgebiet und werden täglich von zahlreichen Reisenden genutzt. Gerade unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen, Messern und Waffen ausgetragen werden. Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei im Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und die Nutzer/-innen der zuvor genannten Bahnhöfe verstärkt kontrollieren. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art erlassen. - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 7. Juni, 00:00 Uhr, bis zum 9. Juni 2025, 24:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Hauptbahnhöfe Essen und Recklinghausen inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die Bereiche der U-Bahn/Stadtbahn. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, können ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden! Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese kann zudem auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. In den betroffenen Bahnhöfen werden außerdem Plakate ausgehängt, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen. Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über X begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Björn Dahle Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.