BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen
Am Mittwoch, 4. Juni 2025 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen mehrere Haftbefehle vollstreckt.
Auf der Autobahn 61, an der Anschlussstelle Breyell, reiste ein 36-jähriger Deutscher am frühen Morgen in das Bundesgebiet ein. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft Berlin mit einem Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 25-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet.
Einen 26-jährigen Niederländer suchte die Staatsanwaltschaft Traunstein mit Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann reiste an Morgen über die Autobahn 40 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Hier war noch eine Geldstrafe in Höhe von 870 Euro zu zahlen oder eine 29-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Nach Zahlung der Geldstrafe wurde die Weiterreise gestattet.
Wegen Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft Würzburg einen Strafbefehl gegen einen 40-jährigen Bulgaren erlassen. Den Mann kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Abend bei der Einreise aus den Niederlanden am Rastplatz Knauheide. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2150 Euro gestattete die Bundespolizei ihm die Weiterreise.
Im letzten Fall muss ein 23-jähriger Rumäne nun eine 57-tägige Haftstrafe im Gefängnis Kleve verbüßen, da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 1140 Euro wegen Diebstahl nicht zahlen konnte. Die Bundespolizei eröffnete dem Reisenden den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover am Abend auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide. Er wird am Donnerstagmorgen zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Kleve gebracht.
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