BPOLI C: Kontrolle durch die Bundespolizei endet für drei Personen in der JVA

Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten am 4. Juni 2025 gegen 21:30 Uhr im Rahmen der wiederweingeführten Grenzkontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain zwei ungarische Staatsangehörige im Alter von 43 und 35 Jahren. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen beide Personen eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung vorliegt. Gegen den 43-Jährigen lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Traunstein vor. Er war vom Amtsgericht Laufen wegen verbotener Ein- und Ausfuhr von Cannabis zu einer Geldstrafe von 677,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt worden. Wegen Bedrohung war der 35-Jährige vom Amtsgericht Altötting zu einer Geldstrafe von 1127,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen verurteilt worden. Beide konnten die offene Geldstrafe vor Ort nicht begleichen und wurden in die JVA eingeliefert. Auch für eine 19-jährige moldawische Staatsangehörige endete die Einreisekontrolle in der JVA. Sie wurde gegen 22:00 Uhr am Grenzübergang Oberwiesenthal durch Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrolliert. Dabei stellten die Beamten einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest. Sie ist in mehreren Fällen des Diebstahls bzw. des schweren Diebstahls verdächtig. Der angesetzten Hauptverhandlung war sie unentschuldigt ferngeblieben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615 108 oder 105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de