Anklage wegen illegaler Behandlung und Entsorgung PFAS-haltiger Feuer-löschmittel erhoben – Pressemeldung der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW
Die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW hat bei dem Amtsgericht - Schöffengericht - in Krefeld gegen drei 35, 46 und 67 Jahre alte Männer Anklage wegen schwerwiegender Umweltstraftaten und wegen gewerbs-mäßigen Betruges erhoben.
Dem 67-Jährigen sowie seinem 35 Jahre alten Sohn wird vorgeworfen, mit ihrem in Willich ansässigen Unternehmen illegal PFAS-haltige Löschmittel aus Schaumlöschern gemeinsam mit dem 46-jährigen Mitarbeiter entgegengenommen, gelagert, behandelt und verwertet zu haben. Letzterer ist nach Abschluss der Ermittlungen überdies hinreichend verdächtig, einem gemeinsamen Tatplan mit dem 67 Jahre alten Angeschuldigten folgend eine Scheune in Viersen angemietet zu haben, um auch hier illegal diese gefährliche Löschmittel zu lagern. Im Zusammenhang mit Durchsuchungsmaßnahmen konnten im Jahre 2024 in der als illegales Lager genutzten Scheune rund 25 Tonnen (Schaum-)Feuerlöscher und 40 Tonnen PFAS-belastetes Löschmittel aufgefunden werden. Am Betriebssitz befanden sich ebenfalls erhebliche Mengen PFAS-belasteter Löschmittel in flüssiger Form, aber auch in zur Entsorgung angenommenen Schaumlöschern.
Die Angeschuldigten haben mit ihrer Firma deutschlandweit Feuerlöscher zur Entsorgung eingesammelt. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 sollen sie rund 208 Tonnen des PFAS-haltigen Materials entgegengenommen haben. Für mindestens die Hälfte davon liegen keine Entsorgungsnachweise vor, wobei der Verbleib eines Groß-teils dieses belasteten Materials ungeklärt ist. Durch diese Vorgehensweise der An-geschuldigten sind deren Kunden nicht von ihrer Entsorgungspflicht frei geworden, sodass ihnen in Höhe der von den Angeschuldigten in Rechnung gestellten angeblich ordnungsgemäßen Entsorgung ein Schaden entstanden sein dürfte. Die Angeschuldigten haben sich durch diese Vorgehensweise Entsorgungskosten in Höhe von rund 230.000 Euro erspart.
Bei den Löschmitteln handelt es sich um PFAS-haltige Flüssigkeiten, die gefährliche Abfälle darstellen. PFAS sind sog. Ewigkeitschemikalien, da sie sehr langlebig sind und in der Natur nur schwer abgebaut werden können. Gelangen sie in die Umwelt, verbleiben sie dort für lange Zeiträume. Sie können über unterschiedliche Wege auch in Menschen und Tiere gelangen und dort negative Effekte für die Gesundheit haben.
Bei Boden- und Gewässerproben an und in der Nähe der Betriebsorte konnten auffällig hohe PFAS-Werte festgestellt werden, so dass der 67-Jährige und der 46-Jährige auch wegen Boden- und Gewässerverunreinigung angeklagt worden sind.
Die Angeschuldigten sind wegen dieses Sachverhalts wegen besonders schwerer Fälle der Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, des unerlaubten Umgangs mit Abfällen und unerlaubten Betreibens von Anlagen und wegen gewerbs-mäßigen Betruges gemäß §§ 263 Absatz 1, 3 Nr. 1, 324 Absatz 1, 324a Absatz 1, 326 Absatz 1 Nr. 4a), 327 Absatz 2 Nr. 1, 330 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) angeklagt worden.
Auskünfte zur Anklageerhebung erteilen ausschließlich die Pressesprecher der ZeUK NRW (Oberstaatsanwalt Alexander Kilimann und Oberstaatsanwältin Britta Affeldt) unter Pressestelle@sta-dortmund.nrw.de und 0231/5415-706 oder -705.
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