BPOL NRW: Freizügigkeit im Schengenraum verloren – Bundespolizei nimmt Mann fest
Am 11. Juni stellten Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen polnischen Staatsangehörigen fest, welcher bereits gesucht wurde.
Gegen 14 Uhr kontrollierten die eingesetzten Beamten einen 55-jährigen Polen. Zuvor wurden die Einsatzkräfte durch die Ausländerbehörde der Stadt Gelsenkirchen darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Mann zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Der Polizeibekannte ist seit Februar diesen Jahres verpflichtet, dass Bundesgebiet zu verlassen. Er verlor das Freizügigkeitsrecht, da die Voraussetzungen für die Freizügigkeit nach Unionsrecht bei ihm nicht mehr vorliegen, und darf sich somit nicht mehr in der Bundesrepublik aufhalten. Da er der Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkam, wurde er aufgrund dessen zur Festnahme ausgeschrieben.
Die Beamten nahmen den Wohnungslosen fest, hielten Rücksprache mit der Landespolizei Gelsenkirchen sowie dem Ausländeramt Gelsenkirchen und brachten den 55-Jährigen in das zentrale Polizeigewahrsam.
Die Ausländerbehörde holte den Polen am folgenden Tag ab und führt die weiteren Maßnahmen durch.
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