Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern – Aktuelle Bilanz der Bundespolizeidirektion München

Ein Dokument 20250612_DMOEA_uE_Juni_2025.pdfPDF - 128 kB Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen: I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Ende Mai 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden. Im Jahr 2024 wurden in Bayern 8.700 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen Auf Anordnung des Bundesinnenministeriums führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengen-Binnengrenzen durch. Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Mai 2025 (einschließlich) getroffen: - 9.339 (AUT: 7.392, CZE: 1.947) unerlaubte Einreisen. - 5.543 (AUT: 5.063, CZE: 480) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben - 345 (AUT: 311, CZE: 34) Personen wurden aufgrund einer Wiedereinreisesperre für Deutschland an der Einreise gehindert. - 456 (AUT: 421; CZE: 35) Schleuser wurden vorläufig festgenommen. - Als "Beifang" konnten 1.713 (AUT: 1.380, CZE: 333) offene Haftbefehle vollstreckt sowie - 106 (AUT: 85, CZE: 21) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden. III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 31. Mai 2025 (einschließlich) Unerlaubte Einreisen: 978 davon AUT: 690 davon CZE: 288 Zurückweisungen: 540 davon AUT: 478 davon CZE: 62 Davon § 18 (2) AsylG: 25 davon AUT: 25 davon CZE: 0 Vulnerable Gruppen: 7 davon AUT: 6 davon CZE: 1 Wiedereinreisesperren: 40 davon AUT: 31 davon CZE: 9 Schleuser: 43 davon AUT: 41 davon CZE: 2 Haftbefehle: 195 davon AUT: 157 davon CZE: 38 PMK-Treffer: 10 davon AUT: 9 davon CZE: 1 Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung illegaler Sekundärmigration notwendig. Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich April 2025. Die weiteren Daten für den Monat Mai 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6049845Rückfragen bitte an: Thomas Borowik Bundespolizeidirektion München Pressestelle Telefon: 089 12149-1019 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de Weitere Informationen erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.