BPOL NRW: Bundespolizei bei Zeugin skeptisch und vollstreckt anschließend zwei Haftbefehle

Am Abend des 17. Juni machte eine deutsche Staatsangehörige am Dortmunder Hauptbahnhof als Zeugin mündliche Angaben zu ihren Personalien. Die Beamten wurden misstrauisch und entdeckten zwei offene Fahndungen. Gegen 21:30 Uhr meldete sich eine 33-Jährige nach einer körperlichen Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Dortmund bei den Einsatzkräften als mögliche Zeugin. Auf Nachfrage gab sie an, keine Ausweisdokumente mitzuführen und teilte zögerlich ihren Namen mündlich mit. Ein Geburtsdatum nannte sie nicht. Aufgrund der nur zögerlichen Antwort der Wohnungslosen und des zunächst Verschweigens des Geburtsdatums, hatten die Bundespolizisten den Verdacht, dass dies nicht die rechtmäßigen Personalien sind. Eine in der Bundespolizeiwache durchgeführte Überprüfung der Fingerabdrücke bestätigte den Verdacht. Die Frau nannte die falschen Personalien und gegen sie lagen zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dortmund vor. Zum einen wegen Betruges, bei dem entweder 1200 Euro bezahlt oder 112 Haftstrafe verbüßt werden mussten. Zum anderen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hier mussten entweder 400 Euro (zuzüglich 86 Euro Kosten) bezahlt oder eine 40-tägige Haftstrafe angetreten werden. Die Uniformierten verhafteten die 33-Jährige und diese gab an, dass sie die Geldstrafen nicht begleichen könne. Anschließend übergaben die Einsatzkräfte die Wohnungslose an die Beamten der Justizvollzugsanstalt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Luca Wilmes Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.