Südhessen: Autobahnfahnder stoppten insgesamt 78 Fahrzeuge/Haftbefehl wegen besonders schwerem Diebstahl – Mutmaßliches Diebesgut im Fahrzeug
Im Rahmen von Kontrollen auf den im Bereich Südhessen verlaufenden Autobahnen stoppten Zivilfahnder der Polizei aus Südhessen, Südosthessen sowie der Polizeipräsidien Mainz und Koblenz am Dienstag (17.06.), in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr, insgesamt 78 Fahrzeuge und nahmen hierbei 168 Personen genauer unter die Lupe.
Die flächendeckenden Kontrollen zur Bekämpfung von Wohnungseinbruch und weiterer Eigentumskriminalität dienten insbesondere dem Ziel, Straftäter nachhaltig zu verunsichern sowie Südhessen und die angrenzenden Gebiete für die Täter "unattraktiv" zu machen.
Insgesamt wurden 18 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Palette reichte von gewerbsmäßigem Diebstahl und Hehlerei, über Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtem Aufenthalt, bis hin zu Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zehn Kontrollierte wurden von Staatsanwaltschaften wegen laufender Ermittlungsverfahren zur Aufenthaltsermittlung gesucht. Gegen einen 27 Jahre alten Beifahrer in einem Transporter aus Osteuropa, den die Fahnder gegen 16.30 Uhr auf der A 67 bei Pfungstadt stoppten, lag ein Untersuchungshaftbefehl aus Nordrhein-Westfalen wegen besonders schwerem Diebstahl vor. Hintergrund sind mehrere Diebstähle von E-Bikes und Mountainbikes, Wohnungseinbruch sowie zwei
Fahrzeugdiebstähle. Der 27 Jahre alte Mann wurde festgenommen.
Im Fahrzeug eines 40 Jahre alten Mannes ohne festen Wohnsitz in Deutschland, der in der Vergangenheit wegen Hehlerei bereits polizeilich in Erscheinung getreten war und den die Fahnder gegen 18.00 Uhr ebenfalls auf der A 67 bei Pfungstadt stoppten, fanden sie insgesamt 18 Nintendo-Switch-Spiele, vier Spielekonsolen und fünf Spiele in verschweißtem Zustand. Zudem befanden sich unter dem Beifahrersitz weitere ungeöffnete elektronische Artikel, bei denen es sich augenscheinlich um Neuware handelte, sowie Teile einer Diebstahlsicherung. Der 40-Jährige wurde an Ort und Stelle von der Polizei festgenommen und wird sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Hehlerei bzw. des gewerbsmäßigen Diebstahls zu verantworten haben. Das mutmaßliche Diebesgut wurden von den Beamten sichergestellt. Die ersten Überprüfungen der Polizei ergaben bereits Hinweise, in welchen Geschäften die Waren entwendet worden sein könnten. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
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