BPOLI MD: 35-Jähriger kann haftabwendenden Betrag nicht zahlen – Einlieferung ins Gefängnis

Am Donnerstag, den 19. Juni 2025 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 04:10 Uhr einen 35-Jährigen im Hauptbahnhof Halle (Saale). Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf vom 5. Juni dieses Jahres. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Viechtach zwei Monate zuvor wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld von 340 Euro. Da er dieses nicht zahlte, wurde eine Erzwingungshaft von 14 Tagen angeordnet. Die Einsatzkräfte eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl. Es folgte die Fest- und Mitnahme zum nahegelegenen Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale). Den haftabwendenden Betrag konnte der Deutsche abermals nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Beamten informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir