BPOL NRW: Bundespolizei mit Fahndungserfolgen – Einer darf zahlen, einer muss in U-Haft
Am 24. Juni vollstreckten Bundespolizisten zwei Haftbefehle. Während ein Gesuchter am Dortmunder Flughafen seine Strafe bezahlt und ausreisen kann, wird der andere am Dortmunder Hauptbahnhof per Untersuchungshaftbefehl gesucht und verhaftet.
Am Morgen gegen 11:15 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte am Hauptbahnhof Dortmund einen deutschen Staatsangehörigen. Dieser wies sich mit seinem Personalausweis aus.
Eine fahndungsmäßige Abfrage seiner Personalien legte einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Dortmund offen.
Der 37-Jährige wird beschuldigt, im Jahr 2021 und 2022
Kinder- und Jugendpornografische Inhalte und Dateien besessen und verbreitet zu haben.
Die Beamten verhafteten den Dortmunder und übergaben ihn anschließend dem Amtsgericht. Von dort erfolgte die Vorführung beim zuständigen Richter.
Am selben Tag gegen 15:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Flughafen Dortmund die Passagiere eines Fluges in Richtung Tirana. Bei der Ausreisekontrolle erschien ein albanischer Staatsangehöriger.
Eine Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilte ihn das Amtsgericht Erkelenz zu 500 Euro (zuzüglich 344,53 Euro Kosten) Geldstrafe oder 25 Euro Ersatzfreiheitstrafe.
Der 49-Jährige zahlte die Geldstrafe und anschließend gestatteten ihn die Beamten die Ausreise.
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