BPOLI MD: 40-Jähriger kann haftabwendenden Betrag nicht zahlen – Einlieferung ins Gefängnis
Am Freitag, den 27. Juni 2025 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 18:10 Uhr einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Die Überprüfung seiner personenbezogenen Daten mit dem Fahndungsbestand der Polizei brachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) zum Vorschein. Im November 2024 wurde der 40-Jährige wegen Körperverletzung durch das Amtsgericht Eisleben zu einer Geldstrafe von 1050 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 70 Tagen verurteilt. Lediglich einen Bruchteil des Geldbetrages beglich der Deutsche. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft den Haftbefehl am 24. Juni 2025. Dies eröffneten die Einsatzkräfte dem Gesuchten, nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von 930 Euro konnte der Deutsche nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von 31 Tagen anzutreten. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.
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