BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Die Bundespolizei hat am Montag, 30. Juni 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Schengen-Landgrenze zu den Niederlanden zwei Haftbefehle vollstreckt. Ein 28-jähriger Deutscher reiste am Montagabend als Beifahrer eines in Bochum zugelassenen Personenkraftwagen über die Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet ein. Bei der Kontrolle stellte die Bundespolizei fest, dass der Reisende mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft Essen suchte den Mann wegen Nachstellung. In diesem Fall war noch eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zu bezahlen oder eine 60-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Wegen Erschleichen von Leistungen hat die Staatsanwaltschaft Bochum einen Haftbefehl erlassen. Hier war noch ein Geldbetrag in Höhe von 600 Euro zu zahlen oder eine 20-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kleve zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve gebracht, da er die geforderten Geldstrafen nicht bezahlen konnten. In einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Paris nach Essen kontrollierte die Bundespolizei am Abend auf der Autobahn 52 einen 41-jährigen Belarussen bei der Einreise aus den Niederlanden. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt mit einem Haftbefehl wegen Diebstahl. Der Mann zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 800 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 20-tägige Haftstrafe abwenden. Anschließend wurde die Weiterreise gestattet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.