Erfolgreiche Kontrollen der Bundespolizei
Donnerstagabend kontrollierte die Bundespolizei die Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen und stellten dabei mehrere Verstöße, Straftaten und Fahndungstreffer fest.
Gegen 17:20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 22-Jährigen am Bahnhof Berlin-Ostkreuz. Bei der Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte ein unter das Waffengesetz fallendes Pfefferspray, zahlreiche, augenscheinlich zum Verkauf verpackte Arzneimittel sowie 1.600 Euro auf.
Nach Übergabe an die zuständige Polizei Berlin leitete diese Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Umganges mit Betäubungsmitteln, des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Das Bargeld, die Betäubungsmittel und das Pfefferspray stellten die Beamtinnen und Beamten sicher und entließen den 22-jährigen Deutschen nach Abschluss aller Maßnahmen vor Ort auf freien Fuß.
Bei Kontrollen am S-Bahnhof Neukölln stellten die Einsatzkräfte zwei Männer mit offenen Haftbefehlen fest. Gegen 17 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen 28-jährigen Syrer. Den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund des Fahrens ohne Führerschein konnte er nach Zahlung der offenen Geldstrafe abwenden und die Einsatzkräfte beließen ihn auf freien Fuß.
Gegen 20 Uhr kontrollierten Beamtinnen und Beamte einen 34-jährigen Polen, den die Amtsanwaltschaft Berlin mit Haftbefehl wegen des Verdachtes des besonders schweren Diebstahls suchte. Die Einsatzkräfte nahmen ihn fest und übergaben den Mann in den Zentralen Polizeigewahrsam der Polizei Berlin.
Die Allgemeinverfügung gilt noch bis zum 31. Juli 2025.
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