Erfolgreicher Schwerpunkteinsatz zum Thema E-Scooter

Ein weiterer Medieninhalt Die Kreispolizeibehörde Soest führte am gestrigen Donnerstag einen E-Scooter-Aktionstag durch. Dazu gab es auf dem Soester Marktplatz einen Infostand mit einem E-Scooter-Simulator, auf dem Bürgerinnen und Bürger ihre Fähigkeiten auf einem elektrisch angetriebenen Tretroller testen konnten. Zudem waren im Bereich der Soester Innenstadt und im Zentrum von Werl verstärkt Polizeibeamte unterwegs, um Kontrollen durchzuführen und mögliche Verstöße zu ahnden. Ziel des Einsatzes war, die Bürgerinnen und Bürger für die Gefahren, die die Nutzung von E-Scootern mit sich bringen, zu sensibilisieren. Die Zahl der Unfälle mit solchen Fahrzeugen, bei denen Menschen verletzt wurden, hat sich im Kreis Soest von 2020 bis 2024 mehr als verzehnfacht. Im Verlauf des Tages nutzten viele Menschen, insbesondere Jugendliche, die Möglichkeit, den Simulator zu nutzen, und erhielten so einen anschaulichen Überblick über die potenziellen Gefahren mit einem E-Scooter im Straßenverkehr. Dass es bei einigen Menschen Nachholbedarf in Sachen Regeln gibt, zeigen die Ergebnisse des Einsatzes: In Soest wurden insgesamt 27 Personen erwischt, die trotz Verbots mit einem Fahrrad (21) oder einem E-Scooter (6) durch die Fußgängerzone fuhren. Gegen zwei Personen wurde ein Verwarngeld erhoben, weil sie während der Fahrt mit dem Fahrrad ihr Handy benutzten. Zwei weitere mussten ein Verwarngeld zahlen, weil sie verbotenerweise zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren. Des Weiteren verhängten die Beamten 31 Verwarngelder wegen anderer Verstöße. In Werl erwischte die Polizei insgesamt zehn Personen, die verbotswidrig mit einem Fahrrad (6) oder einem E-Scooter (4) die Fußgängerzone befuhren. Eine Person erhielt ein Verwarngeld, weil sie auf dem Fahrrad das Handy benutzte. Darüber hinaus stellten die Beamten bei den Kontrollen 14 Geschwindigkeitsverstöße fest und verhängte zehn Verwarngelder wegen anderer Verstöße. Die Polizei weist darauf hin, dass Personen, die mit einem E-Scooter fahren, folgende Regeln beachten müssen: - Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre. - Der E-Scooter muss über ein gültiges Versicherungskennzeichen verfügen. - Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, die Polizei empfiehlt aber dringend, zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen. - Gehwege sind für E-Scooter tabu! Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser genutzt werden. Ansonsten müssen die Fahrzeuge auf der Fahrbahn fahren. - Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt werden. - Der E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden. Es ist verboten, eine zweite Person darauf mitzunehmen. - In Sachen Alkohol gelten dieselben Regeln wie beim Autofahren: Ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch ein Fahrverbot nach sich zieht. Wer mit 1,1 Promille oder mehr einen E-Scooter steuert, begeht eine Straftat. Die kann allerdings auch schon ab 0,3 Promille vorliegen, wenn Verkehrsteilnehmer durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auffallen.Rückfragenvermerk für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Soest Pressestelle Polizei Soest Daniel Großert Telefon: 02921 - 9100 5311 E-Mail: poea.soest@polizei.nrw.de