BPOLI MD: 36-Jähriger kann keine 1650 Euro aufbringen und muss ins Gefängnis

Am Sonntag, den 13. Juli 2025 gegen 13:50 Uhr wurde ein 36-Jähriger im Hauptbahnhof Magdeburg von einer Streife der Bundespolizei angetroffen und kontrolliert. Die Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal. Demnach hatte das Amtsgericht Stendal den Deutschen bereits im November 2024 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1650 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 110 Tagen verurteilt. Da sich der Mann trotz ordnungsgemäß ergangener Ladung nicht dem Strafantritt stellte, erging vor wenigen Tagen der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten nun dem Gesuchten, nahmen ihn fest und verbrachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Da der Deutsche den haftabwendenden Betrag von 1650 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er seine verbleibende Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verbringen wird. Die Einsatzkräfte informierten abschließend die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir