Nr.: 0458 –Sprayer gestellt–
-Ort: Bremen-Neustadt, OT Alte Neustadt, Neustadtswall
Zeit: 11.07.2025, 16:50 UhrZivile und uniformierte Einsatzkräfte der Polizei Bremen stellten am Freitagnachmittag drei Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 15 und 18 Jahren als sie gerade ein Gebäude in der Neustadt besprühten.
Gegen 16:50 Uhr wurden die Polizisten zum Neustadtswall gerufen, weil Anwohner dort drei Personen beobachtet hatten, die gerade über einen Zaun auf das Gelände der Hochschule geklettert waren. Vor Ort konnten die Einsatzkräfte drei Jugendliche und Heranwachsende beobachten, die dort großflächig Wände unter anderem mit Schriftzügen besprühten. Als sie die Polizisten erblickten, flüchteten sie. Zivile Einsatzkräfte stellten sie kurz darauf in der Nähe. Bei sich hatten sie diverse Sprühdosen. Alle drei wurden mit auf die Wache genommen, die beiden 15 Jahre alten Jugendlichen wurden ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Die Einsatzkräfte fertigten eine entsprechende Strafanzeige, die weiteren Ermittlungen dauern an.
Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen und werden strafrechtlich verfolgt. Dazu bekommen Sprayer die Rechnung der Geschädigten. Dafür können diese einen Schuldtitel bei Gericht erwirken - und der hat eine Laufzeit von 30 Jahren! Das bedeutet, dass man 30 Jahre lang verpflichtet ist, den Schaden zu bezahlen, wenn man zum Zeitpunkt der Tat kein Geld besitzt.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Bastian Demann
Telefon: 0421 362-12114