Betrunken auf Rasentraktor durch Miltzow
Am Samstag, dem 12. Juli 2025, wurde die Polizei um 23:30 Uhr nach Miltzow gerufen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr ein 62-jähriger deutscher Mann durch die Ortslage Miltzow unter Einfluss von Alkohol mit einem Aufsitzrasenmäher. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,61 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein des 62-Jährigen wurde beschlagnahmt.
Es wurden wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei hin: Auch für Aufsitzrasenmäher gelten Regeln!
Ein Rasentraktor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h gilt rechtlich als Kraftfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung und des Strafgesetzbuches. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist strafbar - auch auf dem Privatgelände, wenn andere gefährdet oder Sachen beschädigt werden könnten.
Diese Promillegrenzen gelten:
0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit (mit Bußgeld, Punkten ggf. Fahrverbot)
Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit - eine Straftat liegt vor.
Selbst ab 0,3 Promille kann es gefährlich werden, wenn Auffälligkeiten vorliegen (z.B. unsichere Fahrweise).
Aufsitzrasenmäher kippen schnell, besonders mit eingeschränkter Reaktionsfähigkeit. Die Unfallgefahr ist groß, bei der ein hohes Verletzungsrisiko vorliegt. Wenn Alkohol mit im Spiel ist, zahlt die Versicherung nicht.
Darum gilt: Nie trinken und mähen. Sie können sich und andere verletzen und riskieren außerdem Ihren Führerschein.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stralsund
Juliane Boutalha
Telefon: 03831/245-204
E-Mail: pressestelle-pi.stralsund@polizei.mv-regierung.de
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