FL – Selbstgemaltes Kennzeichen überführt Autofahrerin

Gestern Morgen gegen 08:00 Uhr fiel Beamten der Bundespolizei ein auf der A7 Richtung Norden fahrender Opel Meriva auf. Auffällig war, dass hinten an dem Fahrzeug ein selbst gemaltes Kennzeichen angebracht war. Das Fahrzeug wurde daraufhin angehalten und kontrolliert. Zunächst schien es so, als hätte die 32-jährige deutsche Fahrzeugführerin das hintere Kennzeichen verloren und es händisch nachgemalt (siehe Bild). Vorne am Fahrzeug befand sich nämlich ein echtes Kennzeichenschild mit identischer Beschriftung. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Kennzeichen stellte sich jedoch heraus, dass das hintere Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben war. Anfang Juli wurde das zu einem Fiat Gingo gehörende Kennzeichen durch ihre Mutter als verlustig gemeldet. Die Einsicht der Zulassungsbescheinigung führte zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsschutz des Opels bereits im Juni 2023 abgelaufen war. Zumindest war sie aber im Besitz einer Fahrerlaubnis. Gegenüber der Bundespolizei sagte die Fahrerin, dass sie das Auto gerade erst gekauft habe und es noch anmelden wolle. Das angebrachte vordere Kennzeichen habe sie noch liegen gehabt und kurzerhand für die Fahrt genutzt. Das hintere Kennzeichen wurde durch sie entsprechend nachgemalt und angebracht. Die Fahrzeugführerin muss sich nun wegen Kennzeichenmissbrauchs und des Führens eines Fahrzeuges auf öffentlichen Wegen ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung verantworten. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Eine hinzugerufene Streife der 1. Polizeireviers führte bei der Fahrerin einen Atemalkoholtest mit dem Ergebnis 0,48 %% durch. Das Fahrzeug wurde verschlossen abgestellt, die Schlüssel sichergestellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg Valentinerallee 2a 24941 Flensburg Pressesprecher Hanspeter Schwartz / Karina Ilgner Telefon: 0461 / 31 32 - 1010 Mobil: 0160/89 46 178 Fax: 030/2045612243 E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de