Mutmaßlich alkoholisierter E-Scooter-Fahrer prallt gegen Fahrzeugspiegel
Ein 39-jähriger Neusser befuhr mit seinem E-Scooter die Straße "An der Dinkbank" in Fahrtrichtung "Am Damschenpfad".
Nach ersten Ermittlungen fuhr der Mann gegen den Außenspiegel eines geparkten Fahrzeuges. Daraufhin prallte er gegen einen Bordstein und stürzte.
Während der Unfallaufnahme erhielten die eingesetzten Beamten den Verdacht auf einen möglichen Alkoholkonsum.
Ebenso verfügte der E-Scooter über kein gültiges Versicherungskennzeichen.
Der 39-Jährige wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht.
Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen.
E-Scooter, im Behördendeutsch Elektrokleinstfahrzeug genannt, unterliegen für die Nutzung strengen Regeln. Die Fahrzeuge unterliegen je nach Art der Versicherungsplicht und benötigen ein aktuelles Versicherungskennzeichen. Die Nutzung unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Alkohol ist ebenfalls unter Strafe gestellt. Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, empfiehlt die Polizei eben einen solchen beim Fahren. Denn, bei Stürzen können schwerwiegende Verletzungen entstehen.
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