Gemeinsame Pressemitteilung von Landkreis Osterholz und Polizeiinspektion Verden/Osterholz – Start der Erntefestsaison im Landkreis Osterholz
+Start der Erntefestsaison im Landkreis Osterholz - Sicherheitsbewusstsein rund um die Erntefestumzüge+
Mit dem Erntefest in Ströhe/Spreddig in Hambergen beginnt am ersten Augustwochenende im Landkreis Osterholz wieder eine lange und lebendige Tradition, die in der Region viel Zulauf genießt. Diesem Startschuss folgen viele weitere Erntefeste und -umzüge, welche nicht nur das Saisonende, sondern auch das gemeinschaftliche Miteinander und die Fortführung der Brauchtümer zelebrieren.
Die Polizei und der Landkreis Osterholz möchten in dem Zusammenhang alle Teilnehmenden und Besuchenden der zahlreichen Umzüge und Veranstaltungen bitten, sich an die Sicherheitsvorschriften zu halten.
Um gefährliche Situationen während der An- und Abfahrt und auch während des Umzuges auszuschließen wird daher auf die Regeln verwiesen, die von allen Feiernden einzuhalten sind und für deren Beachtung insbesondere die Fahrerinnen und Fahrer die Verantwortung tragen:
- Bei der Hin- und Rückfahrt dürfen auf der Ladefläche keine
Personen transportiert werden. - Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. - Fahrerinnen und Fahrer dürfen keinen Alkohol trinken, durch
Betäubungsmittel oder Medikamente beeinflusst sein und sich
während des Umzuges nicht ablenken lassen. - Fahrerinnen und Fahrer sind nach der Straßenverkehrsordnung für
das Gespann verantwortlich. Neben einem möglichen Verwarn- oder
Bußgeldverstoß können sie auch für Schäden haftbar sein. - Auf die baulichen Voraussetzungen ist zu achten. Die maximale
Höhe, einschließlich der mitfahrenden Personen und der Ladung,
beträgt höchstens vier Meter. - Fahrerinnen und Fahrer müssen vor allem auch Sorge dafür tragen,
dass während des Umzuges die Personen auf dem Anhänger gefahrlos
mitfahren können: Haltevorrichtungen, Geländer, Brüstungen und
andere Sicherungen für die Mitfahrenden sind Pflicht. - Ein- und Ausstiege dürfen nicht zwischen Zugfahrzeug und
Anhänger erfolgen. - Bei einer Gefährdung aufgrund eines übermäßigen Alkoholkonsums
von einzelnen Personen sind die Fahrerrinnen und Fahrer für den
Ausschluss dieser Personen von der Mitfahrt verantwortlich.Diese Regelungen dienen dem Schutz aller Beteiligten und tragen maßgeblich dazu bei, Unfälle zu vermeiden.
Die Polizei und der Landkreis Osterholz sind sich sicher, dass alle Fahrerinnen und Fahrer sowie die Festbesuchenden die geltenden Regeln respektieren, um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Nur so kann die Erntefestsaison für alle ein schönes und unvergessliches Erlebnis bleiben und die Tradition fortbestehen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften muss hingegen mit einer entsprechenden Ahndung gerechnet werden.
Wir wünschen allen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Gästen im Landkreis Osterholz eine erfolgreiche, friedliche und fröhliche Erntefestsaison.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Fenja Land
Telefon: 04231/806-104
E-Mail: pressestelle@pi-ver.polizei.niedersachsen.de