BPOL NRW: Bundespolizei stellt zahlreiche Verstöße gegen das Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen fest – Allgemeinverfügung Rheinkirmes Düsseldorf zeigt Wirkung

Bei den anlassbezogenen und stichprobenhaften Kontrollen konnte die Bundespolizei 18 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung feststellen und insgesamt 22 gefährliche Gegenstände sicherstellen. Zur Rheinkirmes erließ die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin vom 11. Juli 2025 bis 20. Juli 2025 ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen. Der Geltungsbereich umfasste die Bahnhöfe Düsseldorf Hauptbahnhof und Düsseldorf Bilk. Durch Plakate an den beiden Bahnhöfen sowie Informationen auf der Homepage der Bundespolizei und über Social Media wurde die Öffentlichkeit rechtzeitig über das Mitführverbot informiert und sensibilisiert. Die genannten Bahnhöfe wurden in diesem Zeitraum verstärkt zur An- und Abreise anlässlich der Rheinkirmes in Düsseldorf genutzt. Besonders bei größeren Veranstaltungen wie der Rheinkirmes in Düsseldorf werden immer wieder Gegenstände mitgeführt, die geeignet sind, Menschen zu verletzen. Besonders unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle gefährliche Gegenstände bei Gewalttaten einzusetzen. Die mitunter schwerwiegenden Folgen werden dabei in Kauf genommen. Die Bundespolizei weist zudem darauf hin, dass auch außerhalb solcher erlassener Allgemeinverfügungen das Mitführen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Bahnhöfen sowie Haltepunkten nach dem Waffengesetz verboten ist. In diesem Zusammenhang appelliert die Bundespolizei nochmals nach dem Motto "Wer feiern will, braucht kein Messer" eindringlich, Messer oder andere gefährliche Gegenstände zu Hause zu lassen. Bei den durch die Kontrollen der Bundespolizei sichergestellten Gegenstände handelte es sich im Einzelnen um sechs Taschenmesser, drei Einhandmesser, ein Zweihandmesser, zwei Brotmesser, ein Klappmesser, ein Messer integriert in einem Flaschenöffner, sechs Pfeffersprays, ein Teleskopschlagstock und ein Notfallhammer. Die erlassene Allgemeinverfügung diente, gemeinsam mit den verstärkten Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei, als Gefahrenfilter für die Rheinkirmes in Düsseldorf, um ein Mehr an Sicherheit für eine unbeschwerte Rheinkirmes zu fördern. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Pressestelle POMin Elisa-Maria Halbach Telefon: +49 (0) 211 179276-151 Mobil: +49 (0) 175 4338127 E-Mail: presse.d@polizei.bund.de Bismarckstraße 108 40210 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.