Bundespolizeidirektion München: Sechs Vollstreckungshaftbefehle, ein Unterbringungsbefehl/ Bundespolizei landet sieben Fahndungstreffer
In den vergangenen Tagen (19. bis 21. Juli) hat die Bundespolizei bei Kontrollen am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96), am Bahnhof Lindau-Reutin und am Grenztunnel Füssen (BAB 7) sieben Haftbefehle vollstreckt und dabei über 4.000 Euro Justizschulden eingetrieben. Drei der Gesuchten kamen nicht wieder auf freien Fuß.
Am Sonntagmorgen (20. Juli) kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen kongolesischen Fernbusinsassen (Routing Rom-Frankfurt am Main). Bei der Überprüfung des 48-Jährigen stellten die Beamten fest, dass gegen den Reisenden bereits seit zweieinhalb Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen Betruges vorlag. Der Gesuchte konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von knapp 440 Euro begleichen und schließlich weiterreisen.
Kurz darauf überprüften die Beamten einen Rumänen, der als Beifahrer eines in Deutschland zugelassenen Wagens einreisen wollte. Dabei schlug der Fahndungscomputer an. Gegen den 36-Jährigen lag bereits seit drei Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Urkundenfälschung vor. Durch die Zahlung der vom Gericht geforderten Geldstrafe in Höhe von fast 700 Euro konnte der Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Aus einem Bußgeld von 30 Euro plus 42 Euro Verfahrenskosten kann ein Vollstreckungshaftbefehl erwachsen. Einen solchen stellten Bundespolizisten am Samstagmorgen (19. Juli) bei der Überprüfung eines rumänischen Zugfahrgastes im Bahnhof Lindau-Reutin fest. Die Staatsanwaltschaft Regensburg war bereits seit Ende 2023 auf der Suche nach dem 38-Jährigen. Der Mann hatte nach einer Ordnungswidrigkeit ein seitens der Stadt Straubing geforderte Bußgeld nicht gezahlt. Der Rumäne holte die Zahlung bei der Bundespolizei nach und konnte damit eine zweitägige Erzwingungshaft abwenden.
Am Samstagabend endete eine Kontrolle der Bundespolizei im Bahnhof Lindau-Reutin für einen Italiener hinter Gittern. Die Beamten fanden heraus, dass gegen den 45-Jährigen, der in Baden-Württemberg wohnt, seit Anfang Juni ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Betruges vorlag. Der Verurteilte konnte die geforderte Summe von rund 700 Euro nicht aufbringen und musste daher eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten antreten.
Kurz darauf überprüften die Bundespolizisten in einem EuroCity-Zug aus Zürich einen ausweislosen afghanischen Passagier. Die Beamten fanden heraus, dass die Duldung des Migranten seit fast zwei Wochen abgelaufen war. Außerdem lag gegen den in 38 Fällen Polizeibekannten ein erst zwei Tage alter Unterbringungsbefehl vor. Das Amtsgericht Kempten hatte die einstweilige Unterbringung des 29-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Bundespolizisten lieferten den Afghanen schließlich in das Bezirkskrankenhaus Kempten ein.
Auch am Grenztunnel Füssen (BAB 7) waren die Bundespolizisten bei der Fahndung erfolgreich. So stoppten die Beamten am Sonntagabend (20. Juli) einen rumänischen Fahrzeuginsassen, der seit Februar dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Coburg per Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Der 21-Jährige konnte die ausstehenden Justizschulden in Höhe von 3.000 Euro zahlen und somit weiterreisen.
Am Montagmittag (21. Juli) klickten am Grenzübergang Füssen-Ziegelwies die Handschellen für einen deutschen Fahrzeuginsassen. Die Bundespolizisten stellten bei der Überprüfung des 36-Jährigen fest, dass gegen ihn seit Anfang Juni ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II wegen Vollrausches vorlag. Der Verurteilte, der wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten polizeibekannt ist, muss eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verbüßen. Die Bundespolizisten lieferten den Mann schließlich in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
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