Verbotenes Kfz-Rennen

(ma) Ein 29jähriger Autofahrer aus Rinteln entzog sich gestern gg. 22.07 Uhr einer Verkehrskontrolle auf der Bundesstraße 83 in Bückeburg. Der Pkw BMW fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei Bückeburg auf, weil der Pkw leichte Schlangenlinien fuhr und beschleunigt unterwegs war. In Höhe der "Harrler Trift" missachtete der Fahrzeugführer die Haltesignale des Funkstreifenwagens und beschleunigte sein Fahrzeug auf geschätzte 160 km/h. In einer nicht einsehbaren Kurve überholte der Flüchtende einen vorausfahrenden Pkw, wobei es zu einem Beinaheunfall im Gegenverkehr kommt. Der Einsatzwagen verfolgte den flüchtenden Pkw BMW mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf die weiterführende Bundesstraße 65 in Richtung Stadthagen. Auf dem Teilstück der B 65 bis zur Einmündung Hannoversche Straße erreichte das Fluchtfahrzeug Geschwindigkeiten von bis zu ca. 225 km/h. Der Rintelner steuerte den Pkw BMW in die Innenstadt von Stadthagen und setzt auch hier seine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise fort, wobei es wieder zu einem riskanten Überholvorgang kommt und es fast zu einem Zusammenstoß mit einem Rettungswagen gekommen wäre. Auf der gesamte Fluchtstrecke missachtet der Rintelner mehrere rote Ampeln. Auf der Breslauer Straße in Stadthagen verliert der 29jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug, kommt von der Fahrbahn ab, durchfährt eine Hecke und prallt mit der Fahrzeugfront gegen die Hauswand eines Mehrfamilienhauses. Die Einsatzbeamten nehmen den Rintelner fest, der zuvor noch den Rückwärtsgang an seinem Pkw einlegte, der sich jedoch im Untergrund festgefahren hatte. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bückeburg wird der Pkw BMW beschlagnahmt und von den Beamten durchsucht. Zudem wird eine Blutprobe angeordnet, weil in der Atemluft des Rintelners Alkoholgeruch wahrnehmbar ist, der einen freiwilligen Alcotest ablehnt. Der Führerschein des 29jährigen wird ebenfalls beschlagnahmt. Nach eigenen Angaben hatte der Rintelner zu Hause und während der Autofahrt Alkohol getrunken. Bei dem gesamten Einsatz sind keine Personen verletzt worden. Nach ersten Erkenntnissen entstand an der beschädigten Hauswand nur leichter Sachschaden. Die Folgeermittlungen zu der Verkehrsstraftat wegen des Tatverdachts des Verbotenen Kraftfahrzeugrennens dauern an. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg Polizeikommissariat Bückeburg Ulmenallee 9 31675 Bückeburg Matthias Auer Telefon: 05722/2894-154 E-Mail: matthias.auer@polizei.niedersachsen.de /