Mutmaßlich alkoholisierter E-Scooter-Fahrer
Am Mittwoch (23.07.) hörte ein Zeuge gegen 20:25 Uhr einen lauten Knall. Der Zeuge gab an, dass ein unbekannter Mann mit seinem E-Scooter an der Wilhelmstraße gegen ein geparktes Fahrzeug gekommen sein soll und dabei eine Bierdose verloren habe. Der Zeuge soll den E-Scooter-Fahrer angesprochen und zum Stehenbleiben aufgefordert haben, dieser soll seine Fahrt aber fortgesetzt haben.
Kurze Zeit später kam der Unbekannte ohne seinen E-Scooter zur Wilhelmstraße zurück.
Nach ersten Erkenntnissen konnten weder die eingesetzten Beamten noch der Besitzer des Fahrzeuges einen Schaden am geparkten Pkw feststellen. Da der Verdacht bestand, der 42-jährige Neusser könnte den E-Scooter unter Einfluss von Alkohol geführt haben, wurde vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher positiv verlief.
Der Neusser wurde zwecks Blutprobenentnahme zu einer Wache gebracht und konnte diese daraufhin wieder verlassen.
Das Verkehrskommissariat 2 hat die Ermittlungen aufgenommen.
E-Scooter, im Behördendeutsch Elektrokleinstfahrzeug genannt, unterliegen für die Nutzung strengen Regeln. Die Fahrzeuge unterliegen je nach Art der Versicherungsplicht und benötigen ein aktuelles Versicherungskennzeichen. Die Nutzung unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Alkohol ist ebenfalls unter Strafe gestellt. Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, empfiehlt die Polizei eben einen solchen beim Fahren. Denn, bei Stürzen können schwerwiegende Verletzungen entstehen.
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