BPOL NRW: Haftbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung führt in die JVA – Bundespolizei verhaftet 77-Jährigen

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrollierte am gestrigen Dienstagnachmittag (29.07.2025) einen 77-jährigen Deutschen, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg nach dem Mann suchte. Drei Wochen zuvor erließ diese einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den bereits im Oktober 2016 rechtskräftig Verurteilten. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Die Geldstrafe in Höhe von 870 Euro konnte der Mann vor Ort nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 29 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.