Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern / Feststellungen der Bundespolizeidirektion München (Stand 31. Juli 2025)

Ein Dokument 20250807_BPOLD_M_unerlaubteEinreisen-monatliche_Uebersicht.pdfPDF - 104 kB Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen: I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Juli 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden. Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg) II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Juli 2025 (einschließlich) getroffen: - 11.678 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 8.866 / davon CZE: 2.458) - 6.814 (davon AUT: 6.177 / davon CZE: 636) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben, - 405 (davon AUT: 353 / davon CZE: 40) Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert, - 591 (davon AUT: 538 / davon CZE: 44) Schleuser wurden vorläufig festgenommen, - als Beifang konnten 2.175 (davon AUT: 1.752 / davon CZE: 423) offene Haftbefehle vollstreckt sowie - 140 (davon AUT: 108 / davon CZE: 32) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden. III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 31. Juli 2025 (einschließlich) Unerlaubte Einreisen: 3.012 davon AUT: 2.151 davon CZE: 800 Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 1.885 davon AUT: 1.645 davon CZE: 239 Davon § 18 (2) AsylG: 91 davon AUT: 89 davon CZE: 2 Vulnerable Gruppen: 17 davon AUT: 16 davon CZE: 1 Wiedereinreisesperren: 85 davon AUT: 70 davon CZE: 14 Schleuser: 171 davon AUT: 159 davon CZE: 11 Haftbefehle: 655 davon AUT: 526 davon CZE: 129 PMK-Treffer: 48 davon AUT: 35 davon CZE: 13 Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig. Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Juni 2025; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat Juli 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst. Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6088723 Rückfragen bitte an: Thomas Borowik Pressestelle Telefon: 089 12149-1019 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de