BPOL NRW: Mehrere Haftbefehle am Flughafen Köln Bonn am Wochenende vollstreckt

Gleich vier Mal konnten am vergangenen Wochenende durch die Bundespolizei am Flughafen Köln Bonn Haftbefehle vollstreckt werden. Dabei konnten drei der gesuchten Personen durch Zahlung des geforderten Geldbetrages einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, bei einem Mann klickten jedoch die Handschellen. Bereits am Freitag, den 08.08.25 wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle bei einem 40-jährigen Serben durch die Beamten der Bundespolizei eine Fahndungsnotierung festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte den Mann zur Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung ausgeschrieben. Vor seiner Ausreise nach Antalya musste dieser nun 1000EUR zahlen, um einer Haftstrafe zu entgehen. Auch ein 38-jähriger Deutscher, der am Samstag ebenfalls nach Antalya ausreisen wollte, wurde zur Kasse gebeten. Vier Tage Haft oder 507 EUR forderte die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in ihrem Haftbefehl. Der Mann, dem die Fahrerlaubnis vom Straßenverkehrsamt Bonn entzogen worden war, entschied sich den Betrag zu zahlen. Vor seiner Ausreise nach Chisinau wurde ein 31-jähriger moldauischer Staatsangehöriger am Sonntag durch die Bundespolizei kontrolliert. Hier besagte die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Würzburg eine Zahlung von insgesamt 1500EUR, nebst Verfahrenskosten oder alternativ 15 Tage Haft wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch hier konnte der Mann eine Freiheitsstrafe durch Zahlung des Betrages abwenden. Diese Möglichkeit hatte ein 50-jähriger Türke am vergangenen Samstag nicht. Im Rahmen der Einreisekontrolle aus Istanbul stellten die Beamten bei dem Mann eine Ausschreibung zur Sicherungshaft fest. Im Mai 2024 wurde der 50-Jährige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung auf 3 Jahre ausgesetzt. Der Mann gab jedoch wahrheitswidrig eine falsche Adresse an, um sich der Bewährungsüberwachung zu entziehen und reiste ins Ausland. Somit bestand der Haftgrund der Fluchtgefahr woraufhin die Sicherungshaft durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth angeordnet wurde. Seine Einreise endete nun im Polizeigewahrsamsdienst Köln. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln Bonn Pressestelle Oliver Hünewinckell Telefon: +49 (0) 2203 95 22 - 1040 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.